Maecenata Stiftung
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Zur Zusammensetzung des Arbeitseinkommens der nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherten Künstler und Publizisten in den alten Bundesländern : Gutachten im Auftrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung / von M. Hummel. Unter Mitarb. von C. Waldkircher-Heyne. Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung

By: Contributor(s): Material type: TextTextSeries: Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung Ifo-Studien zu Kultur und Wirtschaft ; 10Publisher: München : Ifo-Inst. für Wirtschaftsforschung, 1994Description: XVII, 62, 32 Seiten : grafische DarstellungenISBN:
  • 3885122170
Subject(s): Online resources: Summary: Selbständige Künstler und Publizisten sind durch das Künstlersozialversicherungsgesetz seit dem 1. Januar 1983 als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Die Künstler zahlen an die Künstlersozialkasse den halben Beitragsanteil. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstelersozialabgabe und den Bundeszuschuß aufgebracht. Zur Berechnung des Abgabensatzes wird nach den vier Kunstbereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst unterschieden. Die Studie gibt Auskunft, wie sich die von den Versicherten und Zuschußberechtigten aus ihrer künstlerischen und publizistischen Tätigkeit erzielten Arbeitseinkommen auf die vier Kunstbereiche aufteilen. Außerdem wird aufgeführt, in welchem Umfang die von den Versicherten in jedemSummary: der vier Kunstbereiche erzielten Arbeitseinkommen auf Geschäften mit abgabepflichtigen Verwertern beruhen. Der Bundeszuschuß trägt dem Umstand Rechnung, daß die versicherten Künstler und Publizisten ihre Honorare nicht ausschließlich von abgabepflichtigen Verwertern erhalten.
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Book Book Maecenata Bibliothek KB/350 KB 350 2 Available

Selbständige Künstler und Publizisten sind durch das Künstlersozialversicherungsgesetz seit dem 1. Januar 1983 als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Die Künstler zahlen an die Künstlersozialkasse den halben Beitragsanteil. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstelersozialabgabe und den Bundeszuschuß aufgebracht. Zur Berechnung des Abgabensatzes wird nach den vier Kunstbereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst unterschieden. Die Studie gibt Auskunft, wie sich die von den Versicherten und Zuschußberechtigten aus ihrer künstlerischen und publizistischen Tätigkeit erzielten Arbeitseinkommen auf die vier Kunstbereiche aufteilen. Außerdem wird aufgeführt, in welchem Umfang die von den Versicherten in jedem

der vier Kunstbereiche erzielten Arbeitseinkommen auf Geschäften mit abgabepflichtigen Verwertern beruhen. Der Bundeszuschuß trägt dem Umstand Rechnung, daß die versicherten Künstler und Publizisten ihre Honorare nicht ausschließlich von abgabepflichtigen Verwertern erhalten.

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