Konditionalität als Instrument europäischer Governance : Typen, Ziele, Implementierung / Peter Becker ; Stiftung Wissenschaft und Politik, Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit
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- Governance
- Vertragspartei
- Internationale Organisation
- Entscheidungsbefugnis
- Entscheidungsprozess
- Rechtsetzung
- Staatensystem
- Konditionalität
- Konditionalitätspolitik
- Konditionalitätskonzept
- Konditionalitätsprinzip
- Konditionalitätsmechanismus
- Governance
- Erweiterungskonditionalität
- Eintrittskonditionalität
- Rechtsstaatskonditionalität
- Hebelkonditionalität
- makroökonomische Konditionalität
- Aufbau- und Resilienzfazilität
- Erweiterungspolitik
- Strukturfonds
- Fördergelder
- Euro-Plus-Pakt
- Fiskalpakt
- Maastrichter Kriterien
- Eurozone
- Ungleichgewichteverfahren
- Sixpack
- Twopack
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Maecenata Bibliothek | AD/510 Governance | Online-Ressource | Not for loan |
Gesehen am 17.05.2022
Das Konditionalitätsprinzip hat sich in der Europäischen Union von einem Element ihrer auswärtigen Politik zu einem Instrument der Governance in der EU entwickelt. Dabei können verschiedene Typen der Konditionalität in der EU unterschieden werden: a) die Eintrittskonditionalität; b) die Governance-Konditionalität, die mit Hilfe der europäischen Ausgabenpolitiken gesteuert wird, und c) die Hebelkonditionalität, mit der verschiedene Politikbereiche miteinander verknüpft werden. Gegenwärtig ist insbesondere die Hebelkonditionalität heftig umstritten. Diesem Typus ist auch die Rechtsstaatskonditionalität zuzuordnen. Um angesichts dieser Konflikte das Konditionalitätsprinzip als Instrument europäischer Governance zu festigen, sollte sich die Europäische Union auf verschiedene Anpassungen des Prinzips verständigen. Hierzu gehören die Verankerung des Konditionalitätsprinzips in den europäischen Verträgen und darauf aufbauend die Konkretisierung der Anwendung des Prinzips im europäischen Sekundärrecht. Darüber hinaus sollte die Verpflichtung zur Umsetzung von vereinbarten Konditionalitäten auf der gleichen politischen Entscheidungsebene und in enger Zusammenarbeit zwischen der EU als Konditionalitätsanbieter und dem jeweiligen Konditionalitätsnehmer erfolgen.
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